Albers Steuerberatungskanzlei - Ihre Steuern gemeinsam steuern
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Albers ~ Steuerberatungskanzlei · Hardt 9-11 / Gladbacher Str. 3-5 · 40764 Langenfeld · Tel.: 02173-977 864 · kanzlei@albers-steuerberater.de

Kanzlei

Herzlich Willkommen
bei der Albers
Steuerberatungskanzlei
aus Langenfeld.

Gute Zusammenarbeit basiert immer auf gegenseitigem Vertrauen. Das Vertrauen unserer Mandanten gewinnen wir durch engen persönlichen Kontakt, Zuverlässigkeit und Kompetenz. Uns liegt es am Herzen, dass Sie sich in unserer Kanzlei gut aufgehoben fühlen. Sie sind auf der Suche nach einem Steuerberater? Dann vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Kennenlerntermin.

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2000 durch Roswitha Albers neu gegründet. Seit der Aufnahme von Björn Albers im Jahr 2012 wird die Einzelkanzlei als Sozietät weiter geführt.

Und wenn wir mal an unsere Grenzen stoßen, greifen wir auf unser in fast 20 Jahren aufgebautes Netzwerk zurück, welches Ihnen fast allen Situationen weiter helfen kann.

Kanzlei Ordner

Leistungen

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Wir betreuen in unserer Kanzlei Unternehmen verschiedener Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften); außerdem Vereine und Privatpersonen. Unsere Leistungen haben wir Ihnen im Einzelnen zusammengestellt.

Unternehmen & Vereine

Für Sie als Unternehmer können wir Ihnen das gesamte Spektrum der notwendigen Leistungen anbieten, welche Sie für Ihr Unternehmen benötigen. D.h. wir können Ihre Lohnabrechnung, Ihre Buchführung und Ihren Jahresabschluss nebst betrieblichen Steuererklärungen für Sie erstellen. Gegebenenfalls können oder wollen Sie einen Bereich selbst im Unternehmen erstellen. Kein Problem, Sie entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen.

Buchführung

Im Bereich der Buchführung bieten wir Ihnen drei Produkte an, zwischen denen Sie sich – je nach Bedarf – entscheiden können.

Klassiker Buchführung

Sie reichen Ihre Belege monatlich ein. Bei uns werden die entsprechenden Belege verarbeitet und die jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt. Des Weiteren erhalten Sie monatlich standardmäßig eine allgemeine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), eine Summen- und Saldenliste (SuSa), sowie eine Offene-Posten-Liste (OP-Liste).

Digitale Buchführung

Sie faxen oder scannen Ihre Belege ein, legen diese in Ihrem System ab, und wir buchen für Sie diese Belege zeitnah und - wenn gewünscht - auch täglich. Beim Einsatz der digitalen Buchführung sind alle weiteren Vorteile der Plattform Unternehmen Online zu nutzen.

Ihre Vorteile im Überblick:
  • Belege stehen in Ihrem Unternehmen jederzeit in Papierform und elektronischer Form zur Verfügung
  • Tagesaktuelle Buchführung und entsprechende Auswertungen
  • Sie sparen sich wertvolle Zeit (Erstellung eines Fibu Ordner für Steuerberater, Erstellung einer eigenen Offenen Postenliste etc.)
Unterstützung Ihrer Buchführung
Sie erstellen Ihre Finanzbuchführung eigenverantwortlich. Über Schnittstellen spielen wir Ihre Daten in unser System ein. Wir unterstützen Sie gerne durch
  • laufende periodische Kontrollen der Buchführung
  • laufende Überwachung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und Aufzeigen/Hinweisen von möglichen Abweichungen
  • Übernahme von entsprechenden Controllingaufgaben bei Bedarf
  • Telefonische Auskünfte bei aufkommenden Finanzbuchhaltungsfragen und Problemen
Sie wollen selber buchen, wissen jedoch nicht, welches Programm Sie nutzen sollen. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.
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Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Da das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht permanenten Änderungen unterworfen ist, brauchen Sie einen Partner, der den Überblick behält. Die langjährige Erfahrung und ständige Weiterbildung garantieren gewissenhaft und zeitnah erstellte Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter. Wir unterstützen Sie gerne durch termingerechte Erstellung der Lohnabrechnungen und Durchführung der Datenübermittlung an Finanzämter, Banken und Krankenkassen.
  • zeitnahe Bereitstellung der monatlichen Lohnauswertungen
  • Versand der Abrechnungen und Auswertungen direkt an Ihr Unternehmen (Datenübermittlung per Post / Fax / Mail / persönliche Abgabe möglich)
  • Erstellung der Zahlungsvorschläge für den elektronischen Zahlungsverkehr mit Ihrer Bank
  • Mitwirkung bei Prüfungen (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.)
  • Gesamtes Bescheinigungs- und Antragswesen

Jahresabschluss

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung), ganz gleich ob wir für Sie gebucht haben oder Sie Ihre Buchführung selbst erstellt haben. Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der auseinander klaffenden Entwicklungen des Handels- und Steuerrechts sind die Unternehmen immer häufiger gezwungen eine eigenständige Handels- als auch Steuerbilanz zu erstellen. Dabei ist die Herausforderung, dass z.B. für etwaige Gespräche mit Banken einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen, andererseits jedoch die Steuerbelastung so gering wie möglich halten möchte. Neben Ihrem Abschluss erstellen wir natürlich die dazugehörigen Steuererklärungen:
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung

Unsere weiteren Tätigkeiten

Neben den aufgezeigten „klassischen“ Tätigkeiten beraten wir Sie auch gerne zu weiteren Themen:
  • Existenzgründungsberatung
  • Steuerliche GmbH (oder UG)-Gründungsberatung
  • Steuerliche Beratung zur Rechtsformwahl
  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Lohsteuer- und Arbeitnehmerberatung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratungen
  • Außergerichtliche und finanzgerichtliche Verfahren
  • Finanzierungsberatung in Bezug auf steuerliche Auswirkungen
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Privatpersonen

Im Bereich Ihrer privaten Steuererfordernisse stehen wir Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen:

Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung

Sie profitieren als erstes von der automatischen Fristverlängerung und somit vom fristgerechten Einreichen Ihrer Erklärung bei der Finanzverwaltung.

Wir ermitteln für Sie die voraussichtliche Steuererstattung bzw. -nachzahlung. Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Richtigkeit und legen, sofern erforderlich, Rechtsmittel ein.

Sie erstellen Ihre Einkommensteuererklärung selbst und sind sich unsicher, ob Sie alles korrekt eingetragen haben bzw. haben noch Fragen zu bestimmten Punkten? Zögern Sie nicht und vereinbaren einen Termin.

Beratungen im Bereich Einkommensteuer

Neben Beratung zu Ihrer Einkommensteuererklärung beraten wir Sie gerne zu folgenden Punkten:
  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Steuerklassenwahl
  • Kindergeld
  • Investitionen, z.B. Hauskauf

Beratung zu Schenkungen/ Erstellung von Schenkungsteuer- bzw.Erbschaftsteuererklärungen

Im Idealfall erfolgt die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, allein schon deswegen, dass bestenfalls Freibeträge mehrfach genutzt werden können. Sie haben Fragen zur Vermögensübertragung oder haben geerbt? Dann kommen Sie auf uns zu. Wir helfen gerne weiter.

Kommt es dann zum Erbfall erstellen wir für Sie die Erbschaftsteuererklärung.

Aktuelles

Unsere Mandantenbriefe stehen hier für Sie als pdf zum Download bereit:

Kontakt

Albers ~ Steuerberatungskanzlei

Roswitha & Björn Albers
Hardt 9-11 / Gladbacher Str. 3-5
40764 Langenfeld     (zur Anfahrt via google.maps)

Tel.: 02173-977 864
Fax: 02173-977 865
Email: kanzlei@albers-steuerberater.de


Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag
8.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Und nach Vereinbarung.
Kontaktieren Sie uns damit wir ihre Steuern zusammen steuern können