Gute Zusammenarbeit basiert immer auf gegenseitigem Vertrauen. Das Vertrauen unserer Mandanten gewinnen wir durch engen persönlichen Kontakt, Zuverlässigkeit und Kompetenz. Uns liegt es am Herzen, dass Sie sich in unserer Kanzlei gut aufgehoben fühlen.
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2000 durch Roswitha Albers gegründet. Nach der Aufnahme von Björn Albers im Jahr 2012 wurde die Einzelkanzlei als Sozietät weiter geführt. In 2024 wurde aus der Sozietät die heutige Albers Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co.KG. Mit dem Ausscheiden von Roswitha Albers wurde Rüdiger Michels neben Björn Albers als Geschäftsführer bestellt. Mittlerweile besteht die Kanzlei aus einem 11 köpfigen Team.
Und wenn wir mal an unsere Grenzen stoßen, greifen wir auf unser in fast 25 Jahren aufgebautes Netzwerk zurück, welches Ihnen in fast allen Situationen weiter helfen kann.
Im Bereich der Buchführung bieten wir Ihnen drei Produkte an, zwischen denen Sie sich – je nach Bedarf – entscheiden können.
Klassiker BuchführungSie reichen Ihre Belege monatlich ein. Bei uns werden die entsprechenden Belege verarbeitet und die jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt. Des Weiteren erhalten Sie monatlich standardmäßig eine allgemeine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), eine Summen- und Saldenliste (SuSa), sowie eine Offene-Posten-Liste (OP-Liste).
Digitale BuchführungSie faxen oder scannen Ihre Belege ein, legen diese in Ihrem System ab, und wir buchen für Sie diese Belege zeitnah und - wenn gewünscht - auch täglich. Beim Einsatz der digitalen Buchführung sind alle weiteren Vorteile der Plattform Unternehmen Online zu nutzen.
Ihre Vorteile im Überblick:Im Bereich Ihrer privaten Steuererfordernisse stehen wir Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen:
Sie profitieren als erstes von der automatischen Fristverlängerung und somit vom fristgerechten Einreichen Ihrer Erklärung bei der Finanzverwaltung.
Wir ermitteln für Sie die voraussichtliche Steuererstattung bzw. -nachzahlung. Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Richtigkeit und legen, sofern erforderlich, Rechtsmittel ein.
Sie erstellen Ihre Einkommensteuererklärung selbst und sind sich unsicher, ob Sie alles korrekt eingetragen haben bzw. haben noch Fragen zu bestimmten Punkten? Zögern Sie nicht und vereinbaren einen Termin.
Im Idealfall erfolgt die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, allein schon deswegen, dass bestenfalls Freibeträge mehrfach genutzt werden können. Sie haben Fragen zur Vermögensübertragung oder haben geerbt? Dann kommen Sie auf uns zu. Wir helfen gerne weiter.
Kommt es dann zum Erbfall erstellen wir für Sie die Erbschaftsteuererklärung.